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Burg Pfalzgrafenstein

Bitte beachten Sie bei Ihrem Besuch die in Rheinland-Pfalz aktuell geltende 30. Corona-Bekämpfungsverordnung mit folgenden Regelungen:

 

2-G-Regel: Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 oder einen Genesungsnachweis

 

Ausnahmen hiervon bestehen

1. zum einen für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können (mit der Maßgabe, dass dies durch eine ärztliche Bescheinigung glaubhaft zu machen ist, aus der sich mindestens nachvollziehbar ergeben muss, auf welcher Grundlage die ärztliche Diagnose gestellt wurde), mit einem negativen Testnachweis sowie

2. generell für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 3 Monate nach Vollendung des 12. Lebensjahres,

3. für ungeimpfte Kinder ab 3 Monate nach Vollendung des 12. Lebensjahres bis 17 Jahren, mit einem negativen Testnachweis.

In den Ausnahmefällen unter Ziffern 1 und 3 müssen die entsprechenden Personen einen Testnachweis nach § 3 Abs. 5 CoBeLVO vorlegen (nicht älter als 24 Stunden).

Bei Schulklassen hat die Lehrkraft dafür Sorge zu tragen, dass alle Kinder der Klasse über einen 3-G Nachweis verfügen und bestätigt dies per Unterschrift. 

Wie kann ein Altersnachweis erbracht werden?

  • von 12 Jahren 3 Monaten bis 15 durch Vorlage bspw. von Personalausweis, Reisepass, Schülerausweis
  • ab 16 Jahren mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis 

 

Im Online-Ticket enthalten ist auch die Fahrt mit der Fähre. Die gebuchte Uhrzeit bezieht sich auf die Abfahrt der Fähre, bitte berücksichtigen Sie frühzeitig bei Ihrer Anreise auch den Fußweg, um den gebuchten Zeitraum einhalten zu können. 

Bitte beachten Sie bei Ihrem Besuch die aktuellen Hygiene-Regeln! 

Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ist aktuell nur eine begrenzte Personenanzahl erlaubt und für den individuellen Besuch eine Zeit von einer Stunde vorgesehen. Bitte berücksichtigen Sie frühzeitig bei Ihrer Anreise auch den Fußweg, um den gebuchten Zeitraum einhalten zu können.